Was VDS wirklich bedeutet

Die Provider speichern die Verbindungsdaten aller Nutzer weiterhin auf Vorrat, die Behörden nutzen diesen Graubereich fleissig. Womit begründet die Polizei die Verhältnismäßigkeit dieser massenhaften Datenerfassung? Was macht sie tatsächlich mit dem Datenberg?

Auszüge aus dem ausführlichen Artikel von Andre Meister zum Fall der Berliner Funkzellenabfrage, welcher den abstrakten Begriff der Vorratsdatenspeicherung wieder einmal mit Leben füllt:

Der Skandal um die massenhafte Auswertung von Mobilfunk-Daten in Dresden hat unsere Warnungen und Befürchtungen bestätigt: Ist die Vorratsdatenspeicherung einmal da, werden die Daten auch freizügig verwendet.

Dass die Dresdner Aktion nur die Spitze des Eisbergs ist, verdeutlicht ein neuer Fall aus Berlin. Wir haben Akten (PDF) erhalten, die eine weitere massenhafte Abfrage von Mobilfunk-Daten belegen.

(…)

Die Vorratsdatenspeicherung wird immer wieder mit dem Terrorismus begründet. Oder zumindest mit schweren Straftaten. Was schwere Straftaten sind, steht in der Strafprozeßordnung. Und da werden neben Mord und Totschlag noch ganz andere Sachen genannt. Ein unvollständiger Auszug:

» Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Antifa-Button)

» Landesverrat (Bradley Manning)

» Störpropaganda gegen die Bundeswehr (Pro-Krieg Demo)

» Computerbetrug (BTX-Hack)

» Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr und Straßenverkehr (Castor-Blockade)

Oder eben versuchte Brandstiftung. Der Terrorismus, mit dem die Vorratsdatenspeicherung immer begründet wird, ist das nicht.

(…)

Was macht die Polizei eigentlich mit dem Datenberg, wenn sie ihn einmal hat? Wie will sie in tausenden Verbindungsdaten von tausenden Personen ein paar Verdächtige oder gar Tatbeteiligte finden? (…) Eine Rasterfahndung also. Wobei immer noch offen ist, mit welchen Daten das verknüpft werden soll.

(…)

Die rechtliche Grundlage der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage wurde bereits 2001 kurz nach dem 11. September von der rot-grünen Bundesregierung geschaffen und war ursprünglich befristet, wurde aber immer wieder verlängert. Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde die Befristung im Jahr 2007 komplett abgeschafft.

Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2010 änderte daran nichts. Das Gericht untersagte darin nur die Verpflichtung zur Speicherung, die Anbieter speichern aber auch ohne Verpflichtung freiwillig weiter. Und die Behörden nutzen diese Daten fleissig.

De facto gibt es also auch im Bereich Mobilfunk immer noch eine Speicherung von Daten auf Vorrat, ergo Vorratsdatenspeicherung. Und diese Daten werden viel umfassender genutzt als uns in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung immer verkauft werden soll. Jeder kann betroffen sein.

von Netzpolitik.org

Anne Roth hat noch das folgende Video zum Thema beigetragen.

Für die technischen Grundlagen und zur Beruhigung der Nerven:

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